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Aus der Satzung des Bodensee Ärzteorchesters e.V.
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§ 2 Zweck
des Vereins ist die Pflege von Kunst und Kultur sowie die Unterstützung karitativer und ärztlicher Hilfsprojekte, verwirklicht durch
Benefizkonzerte
§ 6 Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die ein
für Sinfonieorchester geeignetes Instrument beherrscht.
§ 7 Keine Mitgliedsbeiträge, sondern (regelmäßige jährliche)
Spenden
§ 8 Vorstand:
1. Vorsitzender, Stellvertreter, Schatzmeister Wahl alle drei Jahre durch Mitgliederversammlung
Beirat: Dirigent, sowie bis zu 5 Streicher und 3 Bläser; Aufgabe: Veranstaltungsplanung
§ 9 Mitgliederversammlung:
tagt 1x jährlich: Entlastung/Wahl Vorstand, Wahl Dirigent, Höhe Mindest-Spendenbeitrag, Satzungsänderungen
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