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Ärzteorchester e.V.

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Aus der Satzung des Bodensee Ärzteorchesters e.V. :

 

§ 2  Zweck des Vereins ist die Pflege von Kunst und Kultur
       sowie die Unterstützung karitativer und ärztlicher
       Hilfsprojekte, verwirklicht durch Benefizkonzerte

§ 6  Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die ein
       für Sinfonieorchester geeignetes Instrument beherrscht.

§ 7  Keine Mitgliedsbeiträge, sondern (regelmäßige jährliche)
       Spenden

§ 8  Vorstand:
        
1. Vorsitzender, Stellvertreter, Schatzmeister
       Wahl alle drei Jahre durch Mitgliederversammlung
       Beirat:
       Dirigent, sowie bis zu 5 Streicher und 3 Bläser; Aufgabe:
       Veranstaltungsplanung

§ 9  Mitgliederversammlung:
       tagt 1x jährlich: Entlastung/Wahl Vorstand, Wahl Dirigent,
       Höhe Mindest-Spendenbeitrag, Satzungsänderungen
 

 

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04.03.2008

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